§ 1Geltungsbereich
1.1Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Kseniia Chudina Art+Event (nachfolgend «Veranstalter») und den Teilnehmenden des Markts FASHION REBORN, einschliesslich des Online-Katalogs auf fashionreborn.ch.
1.2Teilnehmende sind Verkäufer, die Stücke im Katalog und am Markt anbieten, sowie Käufer, die Stücke reservieren und erwerben.
1.3Die Registrierung im Katalog, die Reservierung eines Stücks oder die Teilnahme am Markt gilt als Zustimmung zu diesen Bedingungen.
1.4Für das Forum Frankenplatz gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 2Art der Leistung
2.1Der Veranstalter stellt eine Plattform und einen Service bereit, über die sich Verkäufer und Käufer begegnen. Der Veranstalter ist weder Verkäufer noch Käufer, Kommissionär oder Vermittler des Geschäfts.
2.2Die im Katalog angebotenen und am Markt präsentierten Stücke gehören den Verkäufern. Der Veranstalter erwirbt zu keinem Zeitpunkt Eigentum daran.
2.3Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Der Veranstalter ist nicht Partei dieses Vertrags und nimmt Zahlungen der Käufer weder entgegen noch verwahrt er sie.
2.4Der Veranstalter prüft weder Echtheit, Herkunft, Qualität und Zustand noch die Rechtmässigkeit der Herkunft der angebotenen Stücke, erstellt keine Gutachten und stellt keine Echtheitsbestätigungen aus.
2.5Die Angaben im Katalog stammen von den Verkäufern. Der Veranstalter prüft ihre Richtigkeit nicht und ist dafür nicht verantwortlich.
Was das in der Praxis heisst: Bis zum Verkauf gehört das Stück der Person, die es anbietet, und das Geld geht an diese Person. Wir sind für Ort, Tag und Ablauf verantwortlich, nicht für den Inhalt fremder Kleiderschränke.
§ 3Pflichten des Verkäufers
3.1Der Verkäufer bestätigt, rechtmässiger Eigentümer der angebotenen Stücke und zur Verfügung darüber berechtigt zu sein.
3.2Der Verkäufer bestätigt die Echtheit der angebotenen Stücke. Das Anbieten von Kopien, Repliken und Waren, die Markenrechte verletzen, ist verboten. Ein Hinweis in der Beschreibung, dass es sich um eine Kopie handelt, befreit nicht von der Haftung.
3.3Der Verkäufer ist verpflichtet, den Zustand des Stücks wahrheitsgetreu zu beschreiben, einschliesslich aller Mängel, Tragespuren, Beschädigungen und Reparaturspuren. Versteckte Mängel sind anzugeben und gesondert zu fotografieren.
3.4Der Verkäufer trägt gegenüber dem Käufer und Dritten die volle Verantwortung für Echtheit, Herkunft und Zustand des Stücks sowie für dessen Übereinstimmung mit der Beschreibung.
3.5Der Verkäufer verpflichtet sich, die Stücke in sauberem Zustand bereitzustellen, der eine Anprobe und den Verkauf zulässt.
3.6Der Veranstalter kann die Aufnahme eines Stücks ohne Angabe von Gründen ablehnen, unter anderem bei Zweifeln an der Echtheit oder wenn der Zustand den Anforderungen nicht entspricht.
3.7Der Verkäufer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von ihm angebotenen Stücken frei und ersetzt die damit verbundenen Kosten.
§ 4Pflichten des Käufers
4.1Der Käufer beurteilt das Stück vor dem Kauf selbst: Er besichtigt es, prüft den Zustand und stellt dem Verkäufer Fragen.
4.2Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter keine Gewähr für Echtheit und Zustand der Stücke übernimmt.
4.3Die Reservierung eines Stücks im Katalog begründet keine Pflicht zum Kauf und stellt kein Angebot dar. Die Reservierung ist kostenlos.
4.4Ansprüche betreffend ein erworbenes Stück sind direkt gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
4.5Der Käufer bezahlt den Verkäufer direkt, bar oder per Überweisung. Der Veranstalter ist an der Abrechnung zwischen Käufer und Verkäufer nicht beteiligt.
§ 5Teilnahme als Verkäufer: Pakete, Erfassung der Geschäfte und Zahlung
5.1Die Teilnahme als Verkäufer erfolgt in einem der auf der Seite des Markts beschriebenen Pakete. Die aktuellen Preise sind ebenfalls dort angegeben.
5.2Die Teilnahmegebühr ist bei der Registrierung zu bezahlen und wird nicht zurückerstattet, ausgenommen in den in § 6 und § 11 vorgesehenen Fällen.
Erfassung der Geschäfte
5.3Jedes Stück hat eine eindeutige Kennung und einen QR-Code. Alle Geschäfte werden auf eine von zwei Arten im persönlichen Konto des Verkäufers erfasst:
- Online-Reservierung mit anschliessender Bestätigung der Übergabe;
- Scannen des QR-Codes des Stücks bei der Übergabe am Markt.
5.4Im persönlichen Konto sieht der Verkäufer in Echtzeit den Status jedes Stücks, den Verlauf der Geschäfte und die Gesamtstatistik der Verkäufe.
5.5Der Verkäufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass jedes Geschäft im System erfasst wird. Die Übergabe eines Stücks an den Käufer ohne Scannen des QR-Codes oder Bestätigung der Reservierung ist nicht zulässig.
5.6Die Statistik des persönlichen Kontos bildet die Grundlage für die Berechnung der Kommission.
Kommission
5.7Für jeden erfassten Verkauf erhebt der Veranstalter eine Kommission in der auf der Seite des Markts angegebenen Höhe. Die Kommission fällt nur auf tatsächlich verkaufte Stücke an.
5.8Die Kommission wird anhand der Daten des persönlichen Kontos automatisch berechnet und dort ausgewiesen.
Zahlung
5.9Der Käufer bezahlt den Verkäufer direkt, bar oder per direkter Überweisung. Der Veranstalter nimmt Zahlungen der Käufer weder entgegen noch verwahrt er sie und leistet keine Auszahlungen an Verkäufer. Der Verkäufer bestätigt den Erhalt der Zahlung im persönlichen Konto; die Kommission wird ihm separat innert der Frist gemäss Ziff. 5.10 in Rechnung gestellt.
Abrechnung
5.10Die Rechnung über die Kommission wird innert 7 Tagen nach Ende des Markts gestellt und ist innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
5.11Bei einem Verstoss gegen Ziff. 5.5, also bei Übergabe eines Stücks ohne Erfassung im System, kann der Veranstalter dem Verkäufer die Teilnahme an künftigen Märkten verweigern.
§ 6Rückerstattungsgarantie für die Teilnahmegebühr
6.1Wurde an zwei aufeinanderfolgenden Märkten keines der Stücke des Verkäufers verkauft, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.
6.2Die Garantie gilt für Stücke, die beide folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllen:
- Es sind Belege vorhanden: Kassenbeleg, Zertifikat, Seriennummer, Originalverpackung oder Echtheitskarte;
- der Preis ist gemäss der Empfehlung des Veranstalters festgelegt.
6.3Der Verkäufer kann einen beliebigen Preis festlegen. Liegt der festgelegte Preis über dem empfohlenen, gilt die Garantie für die betreffende Position nicht.
6.4Die Garantie gilt nicht für Stücke, die der Verkäufer vor Ende des Markts aus dem Verkauf zurückzieht.
§ 7Katalog, persönliches Konto und Reservierung
7.1Der Online-Katalog ist unter fashionreborn.ch abrufbar und wird unbefristet betrieben, sofern nicht separat etwas anderes angegeben ist.
7.2Mit der Reservierung wird ein Stück für die bei der Reservierung angegebene Dauer zurückgehalten. Nach Ablauf dieser Dauer wird die Reservierung automatisch aufgehoben.
7.3Der Veranstalter kann die Anzahl gleichzeitiger Reservierungen pro Nutzer begrenzen.
7.4Der Veranstalter gewährleistet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Katalogs und haftet nicht für technische Störungen.
7.5Das persönliche Konto des Verkäufers steht nach der Registrierung zur Verfügung und enthält den Katalog der Stücke, deren Status, den Verlauf der Geschäfte und die Verkaufsstatistik.
7.6Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten zum persönlichen Konto sicher aufzubewahren.
§ 8Durchführung des Markts
8.1Datum, Uhrzeit und Ort sind auf der Seite des Markts angegeben.
8.2Der Veranstalter sorgt für die Räumlichkeiten, die Präsentation der Stücke, Umkleidekabinen und die Organisation der Veranstaltung.
8.3Der Veranstalter kann Datum, Uhrzeit oder Ort ändern und informiert die Teilnehmenden darüber. Kann der Markt nicht durchgeführt werden, gilt § 11.
8.4Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Stücken während des Markts, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.5Den Verkäufern wird empfohlen, Stücke von erheblichem Wert selbst zu versichern.
§ 9Nicht verkaufte Stücke
9.1Nicht verkaufte Stücke können am Tag des Markts bis zu dessen Schliessung oder nach Absprache innert sieben Tagen abgeholt werden.
9.2Stücke, die im Rahmen des entsprechenden Pakets per Post zugeschickt wurden, werden auf Kosten des Veranstalters zurückgeschickt.
9.3Werden Stücke nicht innert 30 Tagen nach Ende des Markts abgeholt und wird der Rückversand in dieser Frist nicht bezahlt, gehen sie in das Eigentum des Veranstalters über. Der Verkäufer wird vor Ablauf der Frist darüber informiert.
§ 10Haftung des Veranstalters
10.1Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nach anwendbarem Recht zulässig.
10.2Der Veranstalter haftet nicht für Echtheit, Qualität, Zustand und Rechtmässigkeit der Herkunft der Stücke.
10.3Der Veranstalter haftet nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen zwischen Verkäufer und Käufer.
10.4Der Veranstalter haftet nicht für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.
10.5Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben und Gesundheit.
§ 11Absage und Verschiebung
11.1Wird der Markt aus Verschulden des Veranstalters abgesagt, werden die Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.
11.2Wird der Markt verschoben, bleibt die Teilnahme für das neue Datum bestehen. Der Verkäufer kann innert 14 Tagen nach der Mitteilung zurücktreten und die Teilnahmegebühr zurückerhalten.
11.3Wird der Markt wegen höherer Gewalt abgesagt, erstattet der Veranstalter die Teilnahmegebühren abzüglich der tatsächlich angefallenen Kosten zurück.
11.4Tritt der Verkäufer weniger als 14 Tage vor dem Markt von der Teilnahme zurück, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
§ 12Datenschutz
12.1Personendaten werden gemäss der auf fashionreborn.ch veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.
12.2Am Markt kann fotografiert und gefilmt werden. Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden möchten, teilen dies dem Veranstalter mit.
§ 13Schlussbestimmungen
13.1Der Veranstalter kann diese Bedingungen ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Registrierung gültige Fassung.
13.2Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
13.4Gerichtsstand ist Baden, Aargau, sofern das anwendbare Recht nichts anderes vorsieht.